Allgemeine Kriterien der Leistungsbewertung
Das Kollegium der Keltenwallschule hat sich am 21.02. 2022 in einer Gesamtkonferenz auf nachfolgende Kriterien zur Leistungsbewertung verständigt.
In der Schulkonferenz vom 10.03.2022 haben sich alle Beteiligten auf folgende Richtlinien geeinigt. Die Kriterien sind auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben aus dem Hessischen Schulgesetz, der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe), dem Kerncurricular für Hessen und veröffentlichten Informationen einzelner Fächer in ihrer jeweils gültigen Fassung entstanden.